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BF17 - Fahren mit 17

 

Warum fahren mit 17?

Ziel des „Begleiteten Fahrens ab 17“ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen und Unfälle zu reduzieren. Gerade sind junge Fahrer sind überdurchschnittlich in Unfälle verwickelt. Die Gründe dafür sind mangelnde Fahrerfahrung und erhöhte Risikobereitschaft. Begleitpersonen helfen den Fahranfängern Situationen besser einzuschätzen. Der Fahranfänger darf mit 17 Jahren in Begleitung einer eingetragenen Person ein Fahrzeug führen.

Die Ausbildung

Der Schüler darf im Alter von 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse B/BE beginnen. Für alle anderen Klassen gilt das begleitete Fahren nicht. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Die Prüfung

Frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden und 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Ab dem 18. Geburtstag liegt der Führerschein bei der Führerscheinstelle zur Abholung bereit.

Die Prüfbescheinigung ist im gesamten Bundesgebiet und in Österreich gültig. Der Fahranfänger hat die Auflage, nur in Begleitung der eingetragenen Personen zu fahren. Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.

Auch beim „Begleiteten Fahren ab 17“ beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.

Die Begleitperson

Es können eine oder mehrere Begleitpersonen angegeben werden. Alle angegebenen Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Die angegebenen Begleiter müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
  • maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (ab 01.05.14 maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister) in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung (Zuverlässigkeit)

Aufgaben der Begleitperson

Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.

Was ist bei der Autoversicherung zu beachten?

In der Regel erheben die Versicherungen eine erhöhte Versicherungsprämie, wenn junge Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren das Auto fahren. Da die Fahranfänger beim „Begleiteten Fahren ab 17“ oftmals das Fahrzeug der Familie benutzen, wird geraten, dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Einige Versicherungen sehen von einer Beitragserhöhung bei Mitbenutzung des Fahrzeuges durch Minderjährige ab. Details sollten mit dem Versicherungsvertreter abgesprochen werden.

Für weitere oder tiefergehende Auskünfte kannst du uns direkt ansprechen.

 

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